Carlos A. Gebauer

Carlos A. Gebauer
Grundgesetz 2030 – Modernisierungsvorschläge für eine Erhaltungssanierung

Grundgesetz 2030 | Modernisierungsvorschläge für eine Erhaltungssanierung | Artikelnummer: 978-3-95768-231-4

Printausgabe

ISBN 978-3-95768-231-4
Lau-Verlag

15,00 €

Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen

Nicht selten haben technische Neuerungen in der Menschheitsgeschichte Epochenbrüche verur­sacht. Hatten sich in einem alten System unbeachtete Kräfte aufgestaut, dann genügte oft ein einzelner Aus­löser, um ihre Veränderungsenergie für sehr weitrei­chende Umbrüche wirkmächtig werden zu lassen. Aus heutiger Sicht spricht vieles dafür, dass der Auf­ruf zur globalen Pandemiebekämpfung im März 2020 ein Augenblick war, in dessen Folge zuvor noch un­terschätzte Effekte insbesondere der Digitalisierung sich endgültig Bahn brachen. Menschliches Interagie­ren wird sich insgesamt wesentlich ändern. Der jetzt beginnende historische Abschnitt dürfte namentlich eine rund dreißigjährige Phase des Postkommunis­mus beenden. Dafür spricht, dass sich weltweit un­übersehbar koordinierte Akteure anschicken, ein neues Kapitel der Menschheit planvoll zu gestalten. Die allgegenwärtigen strukturellen Verwerfungen des Jahres 2020 mussten zwangsläufig auch das deutsche Verfassungsrecht erfassen. Im Ausnahmezustand der kollektiven Gefahrenabwehr erlebte seine gewalten­ geteilte Staatsorganisation dabei ihre dunkelste Stunde. Und selbst der Judikative geriet das vormals eherne Verhältnismäßigkeitsprinzip als Grenze aller Grundrechtsverkürzungen aus dem Blick.

Die Idee, Modernisierungsvorschläge für die deutsche Staatsverfassung just in dem Moment vorzulegen, in dem sich Kräfte zu seiner Dekonstruktion besonders geballt sammeln, scheint auf den ersten Blick eher abwegig. Historische Empirie zeigt indes, dass große Sprünge und Umbrüche umso wahrscheinlicher fehl­gehen, je ambitionierter ihre Planung ausgefallen war. Die Fortbildungs-­ und Verbesserungsvorschläge für ein »Grundgesetz 2030« sind daher eine Art behut­same Sorgfaltsmaßnahme, um auch für eine etwaige konstitutionelle Sanierung im Kleinen gewappnet zu sein. Denn sollte der Plan einer unitären Weltregie­rung scheitern, gälte es wohl, eine verfassungsrecht­liche Erfolgsgeschichte von fast 72 Jahren – mit nun allerdings mehr Resilienz – fortzuschreiben.

Aus dem Vorwort

Am 23. Mai 1949 hatten die Mitglieder des Parlamentarischen Rates in Bonn ihre Arbeit an einem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland fertiggestellt. Sie handelten dabei unter der Annahme, eine Art provisorische Verfassung zu schaffen. Das Grundgesetz sollte für die von den westalliierten Siegermächten besetzten drei Zonen Deutschlands gelten. Die von der Sowjetunion besetze »Ostzone« beteiligte sich nicht an diesem Verfassungskonvent und setzte statt dessen ein knappes halbes Jahr später einen eigenen Verfassungstext für die Deutsche Demokratische Republik in Geltung.

Hätte man den damals in Bonn Beteiligten gesagt, dass ihr Verfassungswerk auch im Jahre 2021 mit seinen wesentlichen Grundzügen noch in Geltung stehen werde, würde sie dies mit einiger Wahrscheinlichkeit erstaunt haben. Denn die Geschichte Deutschlands und Europas in der Zeit vor dem Jahr 1949 hatte kaum Staaten gesehen, deren Verfassungsordnung dem Leben der Menschen derart stabil und verlässlich über Jahrzehnte hinweg einen Rahmen gab.

Zwei verheerende Weltkriege innerhalb von dreißig Jahren und insbesondere der eben erst kollabierte totale nationalsozialistische Staat in Deutschland hatten das Bewusstsein der Beteiligten geprägt. In einem Entwurf, der dem Parlamentarischen Rat als Arbeitsgrundlage diente, hatte ein vorangegangener Verfassungsausschuss aus den Ministerpräsidenten der Länder der drei Westzonen einen Artikel 1 formuliert, dessen erster Absatz lautete:

»Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.«

Der Autor 

Carlos Alexander Gebauer, geb. 1964 in Düsseldorf, ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Publizist. Er wurde als Darsteller der seit 2002 ausgestrahlten RTL-Gerichtssendung „Das Strafgericht“ einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Als FDP-Mitglied war er einer der Initiatoren des Mitgliederentscheides gegen den europäischen Stabilitätsmechanismus, der Ende 2011 knapp scheiterte.

Im Juni 2015 wählte ihn die Friedrich-August-von-Hayek-Gesellschaft zu ihrem Stellvertretenden Vorsitzenden. Seit 2019 ist er stellvertretender Vorsitzender im Zweiten Senat des Anwaltsgerichtshofes NRW. Zuletzt veröffentlichte er das Buch „Die Würde des Menschen im Gesundheitssystem“.

Carlos A. Gebauer über Fortbildungs- und Verbesserungsvorschläge für ein »Grundgesetz 2030«

  • Auch Gutes – und selbst das Beste – muss immer wieder daraufhin untersucht werden, ob es in seiner Gestalt den neuesten Anforderungen noch gerecht wird. Zu prüfen ist, ob die liebgewonnenen Strukturen in ihrer gegebenen Form noch hinreichend resilient sind, um auf ihren Erhalt vertrauen zu können.
  • Zu betrachten und zu diskutieren ist, ob Nachjustierungen sinnvoll und wünschenswert sind. Denn manches, was Menschen erfinden, erweist erst in der praktischen Erprobung, ob es die ursprünglichen Erwartungen erfüllt.
  • Die »Modernisierungsvorschläge für eine Erhaltungssanierung des Grundgesetzes« wollen als ein Versuch verstanden sein, die klugen Prinzipien der bestehenden Verfassungsstruktur zu betonen und sie in ihrer Durchsetzungskraft zu stärken.

Kurzübersicht

  • 978-3-95768-231-4
  • Sachbuch
  • Printausgabe Taschenbuch Broschur
  • Erscheinungsdatum: 01.06.2021
  • 120 Seiten
  • Format: 13,9 x 21,7cm / Gewicht: 170g

Printausgabe

ISBN 978-3-95768-231-4
Lau-Verlag

15,00 €